Nutzungsbedingungen (AGB)
Stand: 03.11.2026, Version 2026-11-03
1. Geltungsbereich und Betreiber
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform connect4ai.de („connect4ai“) durch Auftraggeber und Anbieter. Betreiber und Vertragspartner ist 24a.solutions, Inhaber Robin R., Schlachthofstraße 24a, 66482 Zweibrücken, E-Mail info@connect4ai.de (weitere Angaben im Impressum).
connect4ai richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an Betriebe, Selbstständige, Freiberufler und öffentliche Einrichtungen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln. Abweichende Geschäftsbedingungen der Nutzer gelten nur, wenn connect4ai ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Leistungen von connect4ai
connect4ai bringt Auftraggeber, die KI-Lösungen suchen, mit Anbietern von KI-Lösungen und Automatisierung zusammen. Dazu gehören der KI-Bedarfs-Check, die Darstellung von Anbieterprofilen und Festpreis-Paketen, die Suche nach Region und Kategorie sowie die Weiterleitung von Anfragen.
Verträge über die eigentlichen Leistungen (Projektverträge) kommen ausschließlich zwischen Auftraggeber und Anbieter zustande. connect4ai wird nicht Vertragspartner dieser Verträge und schuldet weder deren Abschluss noch deren Erfüllung. Für Angebote, Preise und Leistungen sind die Anbieter selbst verantwortlich.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Anfragen, Aufträgen oder Platzierungen besteht nicht. connect4ai darf die Plattform weiterentwickeln, solange die vereinbarten Kernleistungen erhalten bleiben.
3. Registrierung und Konto
Für die Registrierung sind wahrheitsgemäße und vollständige Angaben erforderlich. Je Unternehmen ist ein Konto zulässig. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten. Nutzer informieren connect4ai unverzüglich, wenn sie einen Missbrauch ihres Kontos vermuten.
Anbieter werden nach einer Prüfung (zum Beispiel Gewerbenachweis und Identität) freigeschaltet. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
Mit der Registrierung kommt zwischen dem Nutzer und connect4ai ein Nutzungsvertrag zu diesen Bedingungen zustande. connect4ai speichert, wann welche Version dieser Bedingungen akzeptiert wurde.
4. Auftraggeber
Die Nutzung ist für Auftraggeber kostenlos. Auftraggeber machen in Anfragen und im Bedarfs-Check zutreffende Angaben und stellen keine Anfragen nur zu Testzwecken oder zur Marktforschung ein.
Auftraggeber wählen Anbieter eigenverantwortlich aus. connect4ai darf Auftraggeber nach einer Anfrage fragen, ob und mit welchem Anbieter ein Auftrag zustande gekommen ist, und um eine Bewertung bitten. Eine Antwort ist freiwillig.
5. Pflichten der Anbieter
Anbieter sind für ihre Profile, Pakete und Angebote verantwortlich. Angaben zu Leistungen, Preisen, Lieferzeiten und Datenverarbeitung (zum Beispiel Hosting in der EU) müssen zutreffend und aktuell sein. Festpreis-Pakete müssen zu dem angegebenen Preis buchbar sein, soweit der Auftraggeber die beschriebenen Voraussetzungen erfüllt.
Anbieter halten die für ihre Leistungen geltenden Vorschriften ein, insbesondere Datenschutz, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Sie räumen connect4ai das einfache, unentgeltliche Recht ein, die eingestellten Inhalte (Texte, Logos, Bilder) für die Dauer der Mitgliedschaft auf der Plattform und in der Werbung für die Plattform darzustellen.
Eigene Kontaktdaten wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Links zu Kontaktformularen dürfen nicht in Paket- und Angebotstexte eingebaut werden, um eine Kontaktaufnahme an der Plattform vorbei zu ermöglichen.
6. Kosten für Anbieter
Basis-Profil: dauerhaft kostenlos, mit bis zu drei Paketen.
Pro-Profil: 49 € im Monat, nur wenn der Anbieter es aktiv bucht. Monatlich kündbar.
Startaktion: Anbieter, die sich bis einschließlich 31.12.2026 registrieren, nutzen das Pro-Profil bis 31.12.2026 kostenlos. Die Aktion endet automatisch. Am 01.01.2027 entstehen dadurch keine Kosten, das Konto läuft als kostenloses Basis-Profil weiter, eine Kündigung ist nicht nötig. Wer danach Pro aktiv bucht, zahlt dauerhaft den Gründerpreis von 24,99 € statt 49 € im Monat.
Erfolgsprovision: siehe Abschnitt 7.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese gesetzlich anfällt. Derzeit wird die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG angewandt.
7. Erfolgsprovision
7.1 Vermittelter Auftraggeber. Ein Auftraggeber gilt als durch connect4ai vermittelt, wenn der erste Kontakt zwischen ihm und dem Anbieter über connect4ai entstanden ist, insbesondere wenn
- connect4ai eine Anfrage des Auftraggebers an den Anbieter weitergeleitet hat,
- der Auftraggeber den Anbieter über dessen Profil, Paket oder Angebot auf connect4ai kontaktiert hat, oder
- connect4ai dem Anbieter Kontaktdaten des Auftraggebers oder dem Auftraggeber Kontaktdaten des Anbieters übermittelt hat.
7.2 Bestehende Kunden. Bestand zwischen Anbieter und Auftraggeber bereits vor der Vermittlung eine Geschäftsbeziehung oder ein laufendes Angebot, fällt keine Provision an. Der Anbieter muss dies innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Anfrage oder des ersten Kontakts per E-Mail an info@connect4ai.de mitteilen und auf Verlangen belegen. Ohne rechtzeitige Mitteilung gilt der Auftraggeber als vermittelt, es sei denn, der Anbieter weist die frühere Geschäftsbeziehung nach.
7.3 Höhe. Für jeden Vertrag, den der Anbieter mit einem vermittelten Auftraggeber schließt, zahlt er eine Provision von 8 % des Netto-Auftragswerts. Ab einem Netto-Auftragswert von 10.000 € beträgt die Provision 5 % des gesamten Netto-Auftragswerts. Bei laufenden Leistungen (zum Beispiel monatliche Gebühren) gilt als Auftragswert die Summe der Entgelte der ersten 12 Monate.
7.4 Entstehen und Fälligkeit. Der Anspruch entsteht mit Abschluss des Vertrags, gleich ob schriftlich, mündlich, per E-Mail oder über die Plattform. Er wird anteilig fällig, sobald und soweit der Auftraggeber an den Anbieter zahlt. Wird der Vertrag aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise ausgeführt, entfällt die Provision entsprechend.
7.5 Abrechnung. connect4ai rechnet monatlich auf Grundlage der Meldungen nach Abschnitt 8.2 ab. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
8. Schutz vor Umgehung
8.1 Folgeaufträge und Abschlüsse außerhalb der Plattform. Die Provision nach Abschnitt 7 fällt für alle Verträge an, die der Anbieter innerhalb von 12 Monaten nach dem ersten vermittelten Kontakt mit dem vermittelten Auftraggeber schließt. Das gilt auch für Folge- und Zusatzaufträge und auch dann, wenn der Vertrag außerhalb von connect4ai, direkt oder über ein mit dem Anbieter oder dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen (§ 15 AktG) geschlossen wird. Gleiches gilt, wenn der Vertrag über eine andere Firma desselben Inhabers oder Geschäftsführers geschlossen wird.
8.2 Meldepflicht. Der Anbieter meldet jeden Vertrag mit einem vermittelten Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss mit Datum und Netto-Auftragswert an info@connect4ai.de oder über die dafür vorgesehene Funktion im Konto. Zahlungseingänge und spätere Änderungen des Auftragswerts meldet er zum Monatsende.
8.3 Auskunft. Auf Verlangen erteilt der Anbieter Auskunft darüber, ob und in welchem Umfang er mit einem vermittelten Auftraggeber Verträge geschlossen hat, und legt geeignete Belege vor (zum Beispiel Auftragsbestätigung oder Rechnung, in denen andere Inhalte als Datum, Vertragspartner und Betrag geschwärzt sein dürfen). Bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit, kann connect4ai die Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer verlangen. Die Kosten trägt connect4ai, es sei denn, die Prüfung ergibt eine Abweichung zulasten von connect4ai von mehr als 5 %.
8.4 Verbotene Umgehung. Der Anbieter wirkt nicht darauf hin, dass ein vermittelter Auftraggeber zur Vermeidung der Provision außerhalb von connect4ai abschließt, zum Beispiel durch einen Rabatt für Abschlüsse an der Plattform vorbei.
8.5 Vertragsstrafe. Verletzt der Anbieter schuldhaft die Meldepflicht nach 8.2 oder das Verbot nach 8.4, zahlt er zusätzlich zur geschuldeten Provision eine Vertragsstrafe in Höhe dieser Provision, höchstens 5.000 € je Vertrag. Die Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadensersatz angerechnet. Bei verspäteter Zahlung gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
8.6 Sperrung. Bei einem Verstoß gegen diesen Abschnitt darf connect4ai das Profil und die Angebote des Anbieters vorübergehend sperren und den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
8.7 Nachwirkung. Die Pflichten aus den Abschnitten 7 und 8 gelten für alle vor Vertragsende vermittelten Auftraggeber auch nach der Kündigung des Kontos fort, für die Dauer der Frist aus 8.1.
9. Bewertungen
Bewertungen können nur Auftraggeber abgeben, deren Auftrag über connect4ai vermittelt wurde. Sie müssen auf tatsächlichen Erfahrungen beruhen. Gekaufte, gefälschte oder eigene Bewertungen sind unzulässig. connect4ai darf Bewertungen entfernen, die gegen diese Bedingungen oder geltendes Recht verstoßen.
10. Unzulässige Inhalte und Sperrung
Unzulässig sind rechtswidrige, irreführende oder beleidigende Inhalte, Spam sowie Inhalte, die Rechte Dritter verletzen. connect4ai darf solche Inhalte entfernen und Konten bei Verstößen sperren. Der betroffene Nutzer wird dabei informiert, soweit das rechtlich zulässig ist.
11. Haftung
connect4ai haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet connect4ai nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Für die Leistungen der Anbieter, die Richtigkeit ihrer Angaben und die Erfüllung der Projektverträge haftet connect4ai nicht. Eine ständige Verfügbarkeit der Plattform wird nicht geschuldet.
12. Laufzeit und Kündigung
Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Frist gekündigt werden, zum Beispiel per E-Mail an info@connect4ai.de. Ein gebuchtes Pro-Profil endet mit Ablauf des bezahlten Monats. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13. Änderungen dieser Bedingungen
connect4ai kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, zum Beispiel neue Funktionen oder geänderte Rechtslage. Änderungen werden mindestens 6 Wochen vor dem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Seite den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen. Neue Versionen können zusätzlich bei der nächsten Anmeldung zur Bestätigung vorgelegt werden.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Zweibrücken. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.